Hundebesitzer tragen Verantwortung und haben Pflichten
Da jetzt endlich wieder der Frühling naht und der Mensch und der Partner Hund sich bei sonnigen Temperaturen sehr wohl fühlen, werden die Spaziergänge öfters und länger durchgeführt.
Es ist erfreulich, dass eine große Zahl der Hundebesitzer ihre Hunde unter der fachkundigen Leitung der Ausbilder beim Verein für Deutsche Schäferhunde OG Buchen-Bödigheim e.V, vom Welpenalter an, sozialisiert und zum Familienhund ausgebildet haben. Dieser Verantwortung und Pflicht gegenüber der Allgemeinheit/Öffentlichkeit obliegt jedem Hundehalter. Viele Hundebesitzer aus dem gesamten NOK treffen sich samstags und sonntags zur Ausbildung auf dem Hundeübungsplatz der OG Buchen-Bödigheim. Die Anzahl der Teilnehmer steigt seit 1986 ständig, eine sehr erfreuliche Entwicklung, die mit Zahlen belegt werden kann.
Eine weitere, besondere Pflicht und Verantwortung hat der Hundebesitzer seinen Mitgeschöpfen den Menschen und Tieren gegenüber. Hier seien ganz besonders unsere Landwirte/Jäger erwähnt, die uns mit Lebensmittel des täglichen Lebens versorgen.
Besonders negativ ins Gewicht fällt hingegen die Verunreinigung der Wiesen und Felder durch Hundekot. Man kann kein Verständnis aufbringen, wenn die Hunde diese durch Kot verunreinigen, hier sollte jeder Hundebesitzer seine Verantwortung wahrnehmen und die Verunreinigung entfernen und richtig entsorgen. Auch die Entsorgung in der Plastiktüte und anschließendem Wurf in Acker oder Feld/ Wiese oder Wegrand ist nicht hinnehmbar. Sehen wir doch mal die Wiese aus der Sicht der Kühe, so stellen wir fest, die Wiese ist die Salatschüssel der Kühe und diese Tiere haben auch ein Recht auf sauberes, wohlschmeckendes und nicht verunreinigtes Futter. Einige Hundebesitzer entsorgen die Hinterlassenschaften vorbildlich, hier wäre der große Wunsch, dass sich alle Hundeführer daran beteiligen und anschließen.
Auch beim Freilaufen der Hunde muss durch den Hundeführer sichergestellt sein, dass der Hund auf Hörzeichen zu seinem Besitzer zurückkommt und bei Bedarf angeleint wird, und nicht andere Personen durch Hochspringen belästigt. Ist man als Hundeführer nicht sicher, ob sein Hund auf Zuruf sofort und sicher zurückkommt sollte man den Hund an einer ca.10 Meter langen Leine sicher führen, somit ist sichergestellt, dass der Hund sich nicht unerlaubt vom Hundeführer entfernen kann und trotzdem einen gewissen Auslauf hat. Das gleiche gilt auch für den Auslauf und Spaziergang im Wald, hier sollten die Wege nicht verlassen werden und der Hund hat im Waldgelände nichts zu suchen.
Wir Hundebesitzer sollten uns immer die Frage stellen, was würden wir tun, wenn wir als Spaziergänger ohne Hund von fremden Hunden belästigt werden- oder wenn wir Landwirt wären, deren eigenes Grundstück durch Hundekot verunreinigt wird- oder Jäger sind, deren Wild im Wald und Flur durch hetzende Hunde verunsichert und gestört wird. Wie heißt ein altes Sprichwort: „Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem anderen zu.“
Wir können, wenn wir diese Regel beachten, mit unserem Kamerad Hund und mit unseren Mitmenschen, die andere Interessen haben, sehr viel Freude und Spaß haben, sind aber nicht alleine in Wald und Flur. Rücksichtsnahme ist angesagt.
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